BAO § 201 Abs 4, § 207, § 232
1. Die Annahme der Eignung eines Sicherstellungsauftrages zur Aufhebung oder Abänderung von AbgB ist rechtlich verfehlt.
2. Die Frage einer Verjährung von AbgAnsprüche ist bei der Erlassung eines verfahrensrechtlichen B über die Zurückweisung unzulässiger Anträge nicht zu prüfen.