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Notwendiger Kausalzusammenhang zwischen GebBefreiung von Eintragungsgeb einer Höchstbetragshypothek für Annuitätszuschüsse eines Landes und dem geförderten Objekt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/428ÖStZB 2006, 525 Heft 18 v. 15.9.2006

WFG 1984: § 53 Abs 3

1. Zwischen der Finanzierung von geförderten Objekten und dem der Geb grundsätzlich unterliegenden Rechtsgeschäft muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Unter Finanzierung ist dabei die Gesamtheit der Maßnahmen zur Beschaffung der Geldmittel für die Schaffung des (geförderten) Objektes zu verstehen.

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