UmgrStG § 3 Abs 2 Z 2
EStG 1988: § 6 Z 1
Der in § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG in der Stammfassung angesprochene Firmenwert ist der mit dem übertragenen Betrieb verbundene (objektbezogene) und tatsächlich mit diesem Betrieb auf die übernehmende Ges übergehende Firmenwert. Daraus ergibt sich, dass eine Teilwertabschreibung eines solchen Firmenwertes im Streitjahr dem Grunde nach zulässig war.