AMA-G: § 21e Abs 1 Z 6 und § 21e Abs 1 Z 7
Entspricht ein Betrieb, in dem Obst, Gemüse und Kartoffeln erzeugt werden, den Kriterien des § 21e Abs 1 Z 6 und 7 AMA-G 1992, besteht die Pflicht zur Entrichtung des Agrarmarketingbeitrages auch dann, wenn die „Landwirtschaft“ bzw die „AMA“ als „Standesvertretung“ nicht gegen die den