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AMA-Beitragspflicht des Bewirtschafters einer Landwirtschaft mit Obst-, Gemüse- und Kartoffelanbau

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/418ÖStZB 2006, 512 Heft 17 v. 1.9.2006

AMA-G: § 21e Abs 1 Z 6 und § 21e Abs 1 Z 7

Entspricht ein Betrieb, in dem Obst, Gemüse und Kartoffeln erzeugt werden, den Kriterien des § 21e Abs 1 Z 6 und 7 AMA-G 1992, besteht die Pflicht zur Entrichtung des Agrarmarketingbeitrages auch dann, wenn die „Landwirtschaft“ bzw die „AMA“ als „Standesvertretung“ nicht gegen die den

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