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Keine Doppelberücksichtigung von Verlusten im Wege von Verlustausgleich und Verlustabzug als Sonderausgaben

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/397ÖStZB 2006, 489 Heft 17 v. 1.9.2006

EStG 1988: § 2 Abs 2, § 18 Abs 6 und 7

Der Berücksichtigung von Verlusten im Jahr ihres Entstehens im Wege des Verlustausgleiches steht - nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 18 Abs 6 EStG 1988 - eine nochmalige Berücksichtigung als Sonderausgabe iSd § 18 Abs 7 iVm Abs 6 EStG 1988 (Verlustabzug) von vornherein entgegen.

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