EStG 1988: § 4 Abs 1 und § 4 Abs 4, § 9
1. Soweit ein Masseverwalter für den fortgeführten Gewerbebetrieb tätig geworden ist (und letztlich aus Mitteln des Betriebes entlohnt wird), liegen betrieblich veranlasste Aufwendungen iSd § 4 Abs 4 BAO vor.
EStG 1988: § 4 Abs 1 und § 4 Abs 4, § 9
1. Soweit ein Masseverwalter für den fortgeführten Gewerbebetrieb tätig geworden ist (und letztlich aus Mitteln des Betriebes entlohnt wird), liegen betrieblich veranlasste Aufwendungen iSd § 4 Abs 4 BAO vor.