Vlbg KanalG: § 23
War zum Zeitpunkt der Erlassung (auch) des B der Berufungsbeh hins der Vorschreibung von Kanalg, die vom früheren Eigentümer eines bebauten Grundstückes ins Treffen geführte Rechtsnachfolge durch eine GmbH noch nicht eingetreten, haftet er als Eigentümer des Bauwerks oder der befestigten Flächen iSd § 23 Abs 1 des Vlbg KanalG gem § 23 Abs 2 leg cit neben dem Mieter, Pächter, Fruchtnießer oder anderen Berechtigten.