EStG 1988: § 108e
Auch für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Investitionszuwachsprämie für kundenspezifische Werkzeuge eines Automobilherstellers kommt es ausschließlich auf die steuerlichen Anschaffungs- bzw Herstellungskosten an, wobei „Werkzeugkostenzuschüsse“ der Kunden die (Anschaffungs- bzw) Herstellungskosten nicht mindern.