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Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen aufgrund unrichtiger USt-Voranmeldungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/382ÖStZB 2006, 472 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

FinStrG § 33 Abs 2 lit a, § 83 Abs 1

Werden Vorsteuerbeträge aus Rechnungen nicht existenter Rechnungsaussteller geltend gemacht, ist die Einleitung eines FinStrVerfahren auch dann gerechtfertigt, wenn die in den Rechnungen ausgewiesenen Leistungen tatsächlich erbracht worden sind.

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