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Verjährung von BUSt bei mehreren BUSt-pflichtigen Vorgängen in einer Rahmenvereinbarung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/378ÖStZB 2006, 469 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

BAO § 209 Abs 1

KVG § 21 Z 1

Werden in einer Rahmenvereinbarung über das Ausscheiden eines Gesellschafters aus mehreren Ges zwei voneinander zu unterscheidende „Abtretungsvorgänge“ geregelt, ist der auf jeden Abtretungsvorgang entfallende AbgAnspruch (BUSt) auch einer gesonderten Überprüfung im Hinblick auf die Verjährung zu unterziehen.

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