EStG 1988: § 15 Abs 1, § 25 Abs 1, § 28 Abs 1
Die Zahlung eines pauschalen Aufwandsentgelts für einen im Wohnungsverband einer AN gelegenen und nur von dieser genutzen Büroraumes ist als durch das Dienstverhältnis mit der AN veranlasst anzusehen und stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und kein Mietentgelt dar.