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Kein begünstigter Steuersatz für Jubiläumszuwendung im öffentlichen Dienst bei Auszahlung anlässlich der Versetzung in den Ruhestand

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/363ÖStZB 2006, 452 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

EStG 1988: § 67 Abs 3 und § 67 Abs 6

GehG § 20c Abs 3 Z 3

Es besteht keine sachliche Rechtfertigung dafür, eine Jubiläumszuwendung grundsätzlich als nicht iSd § 67 Abs 3 und 6 EStG 1988 begünstigungs-fähigen Bezug zu behandeln, diese aber dann diesen Bestimmungen unterzuordnen, wenn die Auszahlung der Jubiläumszuwendung vorzeitig unter Anwendung des § 20c Abs 3 Z 3 GehG bei Übertritt in den Ruhestand erfolgt.

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