EStG 1988: § 67 Abs 3 und § 67 Abs 6
GehG § 20c Abs 3 Z 3
Es besteht keine sachliche Rechtfertigung dafür, eine Jubiläumszuwendung grundsätzlich als nicht iSd § 67 Abs 3 und 6 EStG 1988 begünstigungs-fähigen Bezug zu behandeln, diese aber dann diesen Bestimmungen unterzuordnen, wenn die Auszahlung der Jubiläumszuwendung vorzeitig unter Anwendung des § 20c Abs 3 Z 3 GehG bei Übertritt in den Ruhestand erfolgt.