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Streitgenossenzuschlag und Gerichtsgebermäßigung nach Berichtigung einer unzulässigen Wechselmandatsklage mit Wechselzahlungsauftrag gegen mehrere Beklagte

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/326ÖStZB 2006, 414 Heft 14 v. 17.7.2006

§ 2 Z 1 lit a GGG, Anm 3 zur TP 1

§ 235 ZPO

1. Auch wenn eine unzulässige, gemeinsame Wechselmandatsklage gegen mehrere Bekl nach ihrer Überreichung dahin gehend berichtigt wird, dass nunmehr gegen jeden einzelnen der Bekl die Erlassung eines gesonderten Wechselzahlungsauftrages begehrt wird, ist die Vorschreibung eines Streitgenossenzuschlages zu Recht erfolgt.

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