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Voraussetzung für die MinSt-Befreiung der Lieferung von Kraftstoffen an Luftverkehrsunternehmen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/329ÖStZB 2006, 416 Heft 14 v. 17.7.2006

§ 4 Abs 1 Z 1 MinStG

Art 8 Abs 1 lit b RL 92/12/EWG

1. Die „Entgeltlichkeit“ der Beförderung bzw Dienstleistung ist keine weitere unabdingbare Voraussetzung für die MinSt-Befreiung der Lieferung von Kraftstoffen an Luftverkehrsunternehmen, weil in Art 8 Abs 1 Buchst b der RL 92/12/EWG der Begriff der Entgeltlichkeit nicht Tatbestandselement ist. Die typischen Hauptanwendungsfälle der Nutzung von Flugzeugen zu kommerziellen Zwecken sind, wenn aus der Textierung der RL-Best ein Umkehrschluss gezogen wird, die entgeltliche Beförderung von Passagieren und Waren und entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen. Mit diesen beiden Fällen erschöpft sich die Nutzung zu kommerziellen Zwecken jedoch nicht.

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