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Kein Familienbeihilfenanspruch der Mutter für in Griechenland lebende Kinder im Falle fehlender Pflicht- oder freiwilliger Weiterversicherung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/319ÖStZB 2006, 407 Heft 14 v. 17.7.2006

§ 2 Abs 8 FLAG, § 25 FLAG

Art 1 VO(EWG) 1408/71

Einer karenzierten Lehrerin, die weder pflichtversichert noch freiwillig weiterversichert ist, kommt kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe für ihre mit dem griechischen Ehemann nach Griechenland übersiedelten Kinder zu.

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