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AbgHaftung für Lohnabg von nach der Lebenserfahrung ausbezahlten Löhnen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/316ÖStZB 2006, 404 Heft 14 v. 17.7.2006

§ 78 EStG 1988, § 80 EStG 1988, § 82 EStG 1988

§ 9 BAO, § 80 BAO, § 167 Abs 2 BAO

Die Frage, ob Löhne ohne Abführung der Lohnabg ausgezahlt wurden, ist von der AbgBeh sachverhaltsbezogen in freier Beweiswürdigung zu beurteilen. Es entspricht den Denkgesetzen und dem allg menschlichen Erfahrungsgut, wenn die AbgBeh die Ausbezahlung nicht nur auf eine Saldenliste, sondern auch auf die Meldung der Lohnabg an das FA stützt. Es ist weder unschlüssig noch widerspricht es der Lebenserfahrung, dass die Meldung von einbehaltenen Lohnabg an das FA dafür spricht, dass die entsprechenden Löhne tatsächlich ausbezahlt worden sind. Die Behauptung, die Meldung der Einbehaltung von Lohnabg sei nur erfolgt, um einer gesetzlichen Verpflichtung zu genügen, überzeugt nicht, weil eine Verpflichtung, hins nicht ausbezahlter Löhne Lohnabg anzumelden, nicht besteht.

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