vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufhebung und Zurückweisung einer Berufung nach Unterlassung von Ermittlungen in Sachen Ausfuhrerstattung; Begründungsmängel hins vorsätzlich falscher Angaben

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/301ÖStZB 2006, 383 Heft 13 v. 3.7.2006

§ 167 Abs 2 BAO, § 289 BAO

AusfErst VO 800/1999 : 51

1. Ist eine Berufung weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären, so kann gem § 289 Abs 1 BAO die AbgBeh zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angef B und allfälliger BVE unter Zurückweisung der Sache an die AbgBeh erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender B hätte erlassen werden oder eine B-Erteilung hätte unterbleiben können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!