§ 12 Abs 2 KStG
Art 11 Abs 2 DBA-Griechenland
Übersteigen die aus griechischen Staatsanleihen resultierenden (steuerfreien) Zinsen - auch nach Abzug der Währungsverluste - die Prämien für Put-Optionen, können die Optionsentgelte nicht den steuerpflichtigen Kursgewinn aus der Veräußerung vermindern.