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Abzug von Kurssicherungsaufwendungen nur eingeschränkt möglich; vorrangige Verrechnung mit den steuerfreien Zinsen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/272ÖStZB 2006, 348 Heft 12 v. 16.6.2006

§ 12 Abs 2 KStG

Art 11 Abs 2 DBA-Griechenland

Übersteigen die aus griechischen Staatsanleihen resultierenden (steuerfreien) Zinsen - auch nach Abzug der Währungsverluste - die Prämien für Put-Optionen, können die Optionsentgelte nicht den steuerpflichtigen Kursgewinn aus der Veräußerung vermindern.

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