§ 107 EStG 1988
§ 115 Abs 2 BAO
Hat die AbgBeh die Angaben der Vermieterin betreffend Mietzinsbeihilfe dem StPfl nicht zur Stellungnahme vorgelegt und war die Gewährung des Parteiengehörs indessen
§ 107 EStG 1988
§ 115 Abs 2 BAO
Hat die AbgBeh die Angaben der Vermieterin betreffend Mietzinsbeihilfe dem StPfl nicht zur Stellungnahme vorgelegt und war die Gewährung des Parteiengehörs indessen