§ 94 BAO, § 244 BAO
Art 144 B-VG
Die Erledigung, mit welcher der Antrag auf Ablehnung des Referenten des UFS wegen Befangenheit abgewiesen wird, kann als bloß verfahrensleitende Verfügung gem § 94 BAO, gegen die gem § 244 BAO kein abgesondertes Rechtsmittel