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Tatsächliche Fahrtaufwendungen statt Kilometergelder bei hoher Kilometerleistung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/240ÖStZB 2006, 308 Heft 11 v. 1.6.2006

§ 16 Abs 1 EStG 1988, § 26 Z 4 EStG 1988

Statt des Kilometergeldes können die tatsächlich erwachsenen Fahrtaufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden, weil sich die Aufwandsschätzung durch das Kilometergeld bei wachsender Kilometeranzahl immer mehr von der Wirklichkeit entfernt

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