§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 41 Abs 2 FLAG
Die Honorierung eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf für die Einbringung seines Know-hows in die Ges steht seiner Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Ges und einem fehlenden Unternehmerrisiko und damit seiner DB-Pflicht nicht entgegen.