Wr VGSG: § 1 Abs 1 Z 6 Wr VGSG
§ 6 Abs 3 Wr VGSG
Die Best des § 6 Abs 3 Wr VGSG normiert den VergnügungsSt-Satz für Unterhaltungsspielapparate, bei denen ein Spielergebnis angezeigt wird. Auf die Möglichkeit einer Einnahmenerzielung - sei es für den Spieler an sich, sei es für den Aufsteller - kommt es hiebei nicht an.