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Vergnügungssteuerpflicht von Unterhaltungsspielapparaten auch ohne Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/160 Heft 8 v. 15.4.2005

Wr VGSG: § 1 Abs 1 Z 6 Wr VGSG

§ 6 Abs 3 Wr VGSG

Die Best des § 6 Abs 3 Wr VGSG normiert den VergnügungsSt-Satz für Unterhaltungsspielapparate, bei denen ein Spielergebnis angezeigt wird. Auf die Möglichkeit einer Einnahmenerzielung - sei es für den Spieler an sich, sei es für den Aufsteller - kommt es hiebei nicht an.

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