Wr ParkometerAbgV: § 2 Abs 1 Wr ParkometerAbgV
Wr ParkraumbewirtschaftungsV: Art 1
Auch wenn der Inhaber einer Ausnahmegenehmigung für einen parkraumbewirtschafteten Kurzparkzonenbereich sein Kfz, für das er die Parkometerabg pauschal entrichtet hat, in einem Bereich der generellen Parkzeitbeschränkung abstellt, verwirklicht er so lange nicht den Tatbestand der Verkürzung der Parkometerabg, als er nicht die (beschränkte) Parkzeit überschreitet.