vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein die Strafbarkeit ausschließender Rechtsirrtum über die Vergnügungssteuer-pflicht von Hotelvideoanlagen bei „gegenteiliger“ Rechtsansicht des Steuer-beraters

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/130 Heft 7 v. 1.4.2005

Wr VGSG: § 1 Abs 1 Wr VGSG, § 14 Abs 1 Wr VGSG, § 17 Abs 1 Wr VGSG, § 19 Abs 1 Wr VGSG

VStG: § 5 Abs 2 Abs 2 VStG

Verantwortet sich ein Gf im Wesentlichen damit, dass er nach Rücksprache mit seinem Steuerberater aufgrund „gegenteiliger Rechtsmeinung“ (insb EU-Widrigkeit) nicht gewillt gewesen sei, die VergnügungsSt-Pflicht von „Hotelvideo- anlagen“ anzuerkennen und die VergnügungsSt zu entrichten, räumte er damit selbst eine Zweifelssituation in Bezug auf das Bestehen der VergnügungsSt-Pflicht ein, die es unter Anwendung der pflichtgemäß anzuwendenden Sorgfalt erforderlich gemacht hätte, Erkundigungen bei der zum Vollzug des VGSG berufenen kommunalen AbgBeh einzuholen. Die Enttäuschung in der Hoffnung, die vom Bf in der Folge angerufenen Höchstgerichte würden sich der Rechtsmeinung seiner Berater hins Gemeinschaftsrechtswidrigkeit oder auch Rechtswidrigkeit der VergnügungsSt-Pflicht anschließen, fiel in die Risikosphäre des Bf und konnte ihn iSd § 5 Abs 2 VStG nicht entschuldigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte