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Haftung des Gf eines Bauträgers für die Ausgleichsabg nach dem Wr GaragenG nach Konkurseröffnung über den Bauträger bei Fälligkeit der Ausgleichsabg am Tag vor der Konkurseröffnung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/128 Heft 7 v. 1.4.2005

Wr LAO: §§ 7, 54 ff Wr LAO

Wr GaragenG: §§ 36, 42 Wr GaragenG

Weist der Gf eines insolventen Bauträgers die Gleichbehandlung der vorgeschriebenen Ausgleichsabg für die Schaffung von Garagenstellplätzen mit anderen Verbindlichkeiten des Bauträgers nicht nach, haftet er für diese auch dann, wenn sie erst am Tag vor der Konkurseröffnung fällig geworden ist.

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