GGG: § 15 Abs 2 GGG
§ 19 Abs 2 Abs 2 GGG
Werden mit einem Schriftsatz zwei Anträge, nämlich ein Antrag auf Fahrnisexekution zur Hereinbringung der aufgrund eines Versäumungsurteils entstandenen Kosten und ein Antrag auf Räumungsexekution gestellt, handelt es sich dabei um zwei geltend gemachte (Haupt-)Ansprüche, die nach § 19 Abs 2 erster Satz GGG in Anwendung des § 15 Abs 2 GGG zusammenzurechnen sind.