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Keine Devolution bei Wiederholung von Sachanträgen zur Geltendmachung von Säumnis; keine Entscheidungspflicht bei Bedeutungslosigkeit der Sachlage; Einstellung eines VwGH-Verfahrens bei Wegfall des rechtlichen Interesses

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/80 Heft 5 v. 1.3.2005

§ 27 Abs 1 VwGG

§ 33 Abs 1 VwGG

1. Es ist nicht Aufgabe des VwGH, in einer Beschwerdesache zu entscheiden, wenn der Entscheidung nach der Sachlage keine Bedeutung mehr zukommt.

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