§ 14 Abs 2 Wr VGSG
§ 19 Abs 1 Abs 2 Wr VGSG
Hält der Lokalinhaber in seinem Lokal einen Spielapparat, ohne ihn anzumelden und VergnügungsSt abzuführen, verletzt er abgabenrechtliche Anmelde- und Entrichtungspflichten und begeht hierdurch auch dann eine AbgVerkürzung für den gesamten Zeitraum, wenn er nicht nachweist, dass das Gerät während des gesamten Zeitraumes nicht in Betrieb genommen worden ist.