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Jagdabgabepflichtige Nebenleistung durch vom Gesetz abweichenden Fälligkeitstermin der Jagdpacht im Jagdpachtvertrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/60 Heft 4 v. 15.2.2005

§ 3 Abs 1 Abs 1 Vlbg JagdAbgG

Die Vereinbarung eines vom dispositiven Recht abweichenden Fälligkeitstermines für den Jahrespachtzins im Jagdpachtvertrag kann bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine vertraglich ausbedungene Nebenleistung im Verständnis des § 3 Abs 1 Vlbg JagdAbgG 2003 in Form einer Vorauszahlung des Jagdpachtzinses sein.

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