§ 10 Abs 2 Z 9 UStG 1972
§ 10 Abs 2 Z 15 UStG 1994
Entspricht das von einem Betreiber gepachtete „Vitalcenter“ einer Krankenanstalt nach dem BewilligungsB der Tir LReg den Erfordernissen einer Krankenanstalt iSd Tir KAG, ist die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die von diesem im Rahmen der Krankenanstalt erbrachten Leistungen, soweit sie unmittelbar mit einer Krankenbehandlung im Zusammenhang standen, auch dann gerechtfertigt, wenn die Verpachtung landesbeh noch nicht genehmigt wurde.