§ 15 Abs 1 EStG 1988
§ 25 Abs 1 EStG 1988
Auch wenn einem StPfl anstelle Zahlung eines Mietzinses durch Erbringung von Dienstleistungen eine Wohnung zum Gebrauch überlassen wird, ohne dass er für diese Arbeitsleistungen weiter entlohnt wird, ist diesem hierfür ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug anzurechnen.