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Die Einnahmen aus der Verpachtung eines Teiles der Landwirtschaft fallen nicht unter die Landwirtepauschalierung

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2005/23 Heft 1 und 2 v. 15.1.2005

MWSt

Sechste RL: Art 25

1.1 Wenn der Landwirt langfristig einen Teil seiner landwirtschaftlichen Grundstücke und Gebäude sowie der Kühe vermietet, fällt er mit einer solchen Vermietung nicht unter die Pauschalierung für Landwirte nach Art 25 Sechste RL.

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