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Nachforderung von KESt aufgrund von Nullkuponanleihen (wegen durch Kreditinstitute zu hoch vorgenommener Gutschriften und wegen Depotentnahmen) führte nicht zur Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2005/437 Heft 19 v. 3.10.2005

Art 7 Abs 1 B-VG, Art 18 B-VG

§ 95 EStG 1988

1. Keine Unsachlichkeit der in § 95 Abs 2 EStG 1988 normierten Haftung. Gegen die mit Abzugssteuern verbundene - verschuldensunabhängige - Haftung des Abfuhrverpflichteten bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Best betrifft die Abzugs- und Abfuhrverpflichtung im Zusammenhang mit den Früchten einer Kapitalanlage, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus den Wertpapierkonditionen und dem Zeitfaktor ergibt.

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