Umfang des FestsetzungsB für den Dienstgeberbeitrag bei Nichtberücksichtigung des Dienstgeberbeitrags vom wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf bei der Selbstberechnung
§ 41 Abs 2 FLAG, § 43 Abs 2 FLAG
Umfang des FestsetzungsB für den Dienstgeberbeitrag bei Nichtberücksichtigung des Dienstgeberbeitrags vom wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf bei der Selbstberechnung
§ 41 Abs 2 FLAG, § 43 Abs 2 FLAG