§ 10 Abs 2 EStG 1988, § 12 Abs 2 Z 2 EStG 1988
Die Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalges bzw die Übertragung einer durch Zuführung solcher stiller Reserven gebildeten steuerfreien Rücklage auf die Anschaffungskosten eines Darlehens ist auch dann zulässig, wenn dieses Darlehen langfristig besteht und einer ausländischen Ges gewährt wurde.