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Übertragung stiller Reserven aus Veräußerung einer Beteiligung auf die Anschaffungskosten eines Darlehens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/371 Heft 17 v. 1.9.2005

§ 10 Abs 2 EStG 1988, § 12 Abs 2 Z 2 EStG 1988

Die Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalges bzw die Übertragung einer durch Zuführung solcher stiller Reserven gebildeten steuerfreien Rücklage auf die Anschaffungskosten eines Darlehens ist auch dann zulässig, wenn dieses Darlehen langfristig besteht und einer ausländischen Ges gewährt wurde.

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