§ 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988, § 25 EStG 1988, § 26 Z 4 EStG 1988
§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG
1. Die Anerkennung pauschalierter (dh nicht durch Belege über tatsächliche Auslagen nachgewiesener) Reisevergütungen, wie Kilometergelder, Tagesgelder oder Nächtigungsvergütungen als beitragsfrei iSd § 26 Z 4 EStG, einschließlich der in dieser Best für die Anerkennung als steuerfrei festgelegten Höchstgrenzen, setzt voraus, dass lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen. Dies ist aber bei einem freien Dienstnehmer nicht der Fall.