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BBegründung und für die Rechtsgrundlage des B maßgebliche Faktoren des Rechtssetzers; Umfang von Nachtragsbeiträgen zu Kanalanschlussbeiträgen in Kärnten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/365 Heft 15 und 16 v. 25.7.2005

§ 93 Abs 3 lit a BAO

§ 1 Abs 4 K-GKG, § 14 Abs 3 K-GKG

1. Die Pflicht der Beh zur Begründung ihres B erstreckt sich nicht auch auf die Darlegung der für den Verordnungsgeber bei Erlassung der V bestimmend gewesenen Faktoren (vgl E 22.11.1999, 99/17/0019).

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