§ 93 Abs 3 lit a BAO
§ 1 Abs 4 K-GKG, § 14 Abs 3 K-GKG
1. Die Pflicht der Beh zur Begründung ihres B erstreckt sich nicht auch auf die Darlegung der für den Verordnungsgeber bei Erlassung der V bestimmend gewesenen Faktoren (vgl E 22.11.1999, 99/17/0019).