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Einbringung von Betriebsgrundstücken als Sacheinlage in die Tochterges ohne Einräumung von GesRechten(-Anteilen), kein grunderwerbsteuerpflichtiger Leistungsaustausch

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/357 Heft 15 und 16 v. 25.7.2005

§ 5 Abs 1 GrEStG 1987

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