Impfleistungen an nicht der allgemeinen Fürsorge unterliegenden Personenkreis ist keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit eines Trägers des öffentlichen Fürsorgeträgers; Steuersatz für Impfleistungen; USt-Pflicht von umsatzsteuerbaren „Nebenleistungen“ bei getrennten Leistungsanbietern
§ 2 Abs 1 KStG 1988