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USt-Haftung für von ausländischem Werkleistungserbringer ohne inländischen Wohnsitz erbrachte Werkleistungen; Ermessensübung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/329 Heft 14 v. 15.7.2005

§ 27 Abs 4 UStG 1994

§ 20 BAO

1. Hat ein ausländischer Werkleistender und USt-Schuldner in Österreich weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte, ist der inländische Leistungsempfänger verpflichtet, die auf die Leistungen entfallenden USt-Beträge einzubehalten und im Namen und für Rechnung des Werkleistenden an das FA abzuführen.

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