§ 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994
§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Der Vorsteuerabzug hins eines Schätzungsgutachtens für ein Geschäftslokal kann nicht deshalb verweigert werden, weil der Inhaber im Zusammenhang mit diesem Geschäftslokal keine Einkünfte erzielt hat.
§ 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994
§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Der Vorsteuerabzug hins eines Schätzungsgutachtens für ein Geschäftslokal kann nicht deshalb verweigert werden, weil der Inhaber im Zusammenhang mit diesem Geschäftslokal keine Einkünfte erzielt hat.