§ 9 BAO, § 80 ff BAO
Ein nach Verwirklichung des die AbgHaftung eines Gf auslösenden Sachverhaltes bestätigter Zwangsausgleich steht der Inanspruchnahme des Gf als Haftenden nicht entgegen.
23.11.2004, 2001/15/0138
§ 9 BAO, § 80 ff BAO
Ein nach Verwirklichung des die AbgHaftung eines Gf auslösenden Sachverhaltes bestätigter Zwangsausgleich steht der Inanspruchnahme des Gf als Haftenden nicht entgegen.
23.11.2004, 2001/15/0138