§ 2 Abs 1 Stmk KanalabgG
§ 4 Abs 1 Stmk KanalabgG
Dass das oberste Geschoß eines Gebäudes gegenüber dem Raum innerhalb des Daches keine Decke aufweist, macht dieses Geschoß hins der Anwendung des Vervielfacherfaktors für die Berechnungsfläche des Kanalisationsbeitrags nicht zu einem „Dachgeschoß“. Auch das oberste Geschoß unter einem Flachdach ist begrifflich kein Geschoß innerhalb eines Dachraumes.