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Parteiengehör von Inhabern einer Eigenjagd bei durch V festzusetzender Durchschnittsberechnung des Jagdwertes der Eigenjagd

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/266 Heft 9 v. 1.5.2004

§ 3 Abs 3 Stmk JagdAbgG

Den Eigenjagdberechtigten kommt vor der Erlassung der V, mit welcher der Jagdwertsatz der Eigenjagd normiert wird, kein Parteiengehör oder ein Recht zur Stellungnahme zu.

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