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Fehlen einer Meldung nach dem Meldegesetz als unzureichende Feststellung für das Nichtvorliegen eines eine Ferienwohnung ausschließenden Hauptwohnsitzes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/261 Heft 9 v. 1.5.2004

§ 28 Bgld TourismusG

Die Feststellung, dass eine über eine Ferienwohnung in einer bgld Gemeinde verfügende Person in der betreffenden Gemeinde nicht gemeldet sei, reicht für die Annahme, sie verfüge über keinen Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde und sei damit tourismusabgabepflichtig, nicht aus.

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