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Gemischte Schenkung bei Übergabe einer Liegenschaft gegen lebenslängliches Wohnrecht und Pflegeleistungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/239 Heft 9 v. 1.5.2004

§ 3 Abs 1 Z 2 ErbStG

Wird in einem Übergabevertrag einer Person eine Liegenschaft gegen Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechtes und Erbringung von Pflegeleistungen übergeben, kann aus dem Sachverhalt und dem offenbaren Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung das Vorliegen einer gemischten Schenkung erschlossen werden.

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