§ 7 Abs 1 EStG 1988
Apothekenkonzessionen sind, weil sie einen besonderen Schutz vor Konkurrenzierung bieten, ein nicht abnutzbares, firmenwertähnliches Wirtschaftsgut, das unter Heranziehung von Pachtrichtzinssätzen angesetzt werden kann, wenn der Erwerber nicht bereits vorher einen Pachtbetrieb geführt hat.